Matomo

Was man tief in seinem Herzen besitzt,
kann man nicht durch den Tod verlieren.

Goethe

Bestattungshaus Herrfurth in Bad Belzig

Einfühlsame Beratung – Tatkräftige Unterstützung

In unserem Bestattungshaus finden Sie in freundlicher Atmosphäre viel Verständnis und genau die Unter­stützung, die Sie im Trauerfall oder für die eigene Bestattungs­vorsorge benötigen.

Unser Anliegen ist es, jedem Verstorbenen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen und den Angehörigen Wege aufzuzeigen, das Andenken an einen lieben Menschen in Ehren zu halten.

Hierfür beraten wir Sie kompetent und einfühlsam und gehen selbst­verständlich auch gerne auf Ihre Wünsche ein.

Ihre Manja Herrfurth & Team

Unsere Geschichte

Das Bestattungshaus Herrfurth kann bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken. Den Anfang machte eine Tischlerei, die erstmals 1841 erwähnt wurde. Zu den Aufgaben gehörte, wie damals üblich, auch die Herstellung von Särgen. Über die Jahre hat unsere Familie dann mehr und mehr Aufgaben rund um die Bestattung übernommen und Trauernde immer umfassender betreut. Nach der Wende schließlich machte sich Horst Herrfurth mit dem heutigen Bestattungshaus Herrfurth selbst­ständig.

Seit 2012 führt Manja Herrfurth den Betrieb mit dem Anspruch moderne Bestattungs­kultur mit der Tradition zu verbinden.

Aktuelle Gedenkseiten für Bad Belzig

Virtuelle Kerzen entzünden, kondolieren, Fotobücher gestalten – auf kostenfreien persönlichen Gedenkseiten geben wir Ihnen die Möglichkeit, online zu jeder Zeit an jedem Ort Erinnerungen an geliebte Menschen zu teilen und einander Trost zu spenden.

Zur Übersicht aller Gedenkseiten

Im Trauerfall:
Was ist sofort zu tun?

Rufen Sie bitte zunächst den zuständigen Hausarzt oder den dienst­habenden Notarzt, der Ihnen die Todes­bescheinigung ausstellt.

Wenden Sie sich dann an den Bestatter Ihres Vertrauens, der Sie bei allen weiteren Schritten unterstützt.

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar:
Tel. 033841 / 3 24 90

Diese Dokumente benötigen wir:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch, Heirats- /
    Lebenspartner­schafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen:
    Scheidungs­urteil mit Rechts­kraft­vermerk
  • Bei Verwitweten:
    Sterbe­urkunde des Partners
  • Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorge­vertrag

Unser Tipp:
Bestattungsvorsorge

Für die eigene Beerdigung vorzusorgen hat viele Vorteile. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihren Möglich­keiten und zeigen Ihnen auch, wie Sie die Finanzierung der eigenen Bestattung frühzeitig sichern können. Für einen ersten Überblick und um ein kostenfreies Beratungs­gespräch anzufragen, nutzen Sie gerne auch unser Online-Vorsorgeformular.

Häufig gestellte Fragen zur Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Bestattungshaus Herrfurth unter der Nummer 033841 / 3 24 90 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus Herrfurth als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Brandenburg, sollte der Ver­stor­bene binnen 24 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus Herrfurth Ihnen dabei behilf­lich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Bestattungshaus Herrfurth Team unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Brandenburg kann die Bestattung frühestens 2 und spätestens 10 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 10 Tagen nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letz­ten Dienst er­wei­sen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Was ist Thanatopraxie?

Mit Tech­niken der Thanato­praxie, auch „Modern Em­balming“ oder „Ein­balsa­mie­rung“ genan­nt, ist es möglich, den Körper eines Ver­stor­benen zu kon­ser­vier­en, wenn er über einen läng­eren Zeit­raum auf­ge­bahrt werden soll oder sich die Beer­di­gung zum Bei­spiel auf­grund einer Über­füh­rung ins Aus­land ver­zö­gert. Durch eine thanato­prak­tische Ver­sor­gung kann auß­erdem das na­tür­liche Er­schei­nungs­bild des Ver­stor­benen wieder­herge­stellt werden, etwa wenn der Kör­per von langer Krank­heit oder schwer­en Ver­letz­ungen ge­zeich­net ist.