Was man tief in seinem Herzen besitzt,
kann man nicht durch den Tod verlieren.
Bestattungshaus Herrfurth in Bad Belzig
Einfühlsame Beratung – Tatkräftige Unterstützung
In unserem Bestattungshaus finden Sie in freundlicher Atmosphäre viel Verständnis und genau die Unterstützung, die Sie im Trauerfall oder für die eigene Bestattungsvorsorge benötigen.
Unser Anliegen ist es, jedem Verstorbenen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen und den Angehörigen Wege aufzuzeigen, das Andenken an einen lieben Menschen in Ehren zu halten.
Hierfür beraten wir Sie kompetent und einfühlsam und gehen selbstverständlich auch gerne auf Ihre Wünsche ein.
Ihre Manja Herrfurth & Team
Unsere Geschichte
Das Bestattungshaus Herrfurth kann bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken. Den Anfang machte eine Tischlerei, die erstmals 1841 erwähnt wurde. Zu den Aufgaben gehörte, wie damals üblich, auch die Herstellung von Särgen. Über die Jahre hat unsere Familie dann mehr und mehr Aufgaben rund um die Bestattung übernommen und Trauernde immer umfassender betreut. Nach der Wende schließlich machte sich Horst Herrfurth mit dem heutigen Bestattungshaus Herrfurth selbstständig.
Seit 2012 führt Manja Herrfurth den Betrieb mit dem Anspruch moderne Bestattungskultur mit der Tradition zu verbinden.
Aktuelle Gedenkseiten für Bad Belzig
Virtuelle Kerzen entzünden, kondolieren, Fotobücher gestalten – auf kostenfreien persönlichen Gedenkseiten geben wir Ihnen die Möglichkeit, online zu jeder Zeit an jedem Ort Erinnerungen an geliebte Menschen zu teilen und einander Trost zu spenden.
Im Trauerfall:
Was ist sofort zu tun?
Rufen Sie bitte zunächst den zuständigen Hausarzt oder den diensthabenden Notarzt, der Ihnen die Todesbescheinigung ausstellt.
Wenden Sie sich dann an den Bestatter Ihres Vertrauens, der Sie bei allen weiteren Schritten unterstützt.
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar:
Tel. 033841 / 3 24 90
Diese Dokumente benötigen wir:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Familienstammbuch, Heirats- /
Lebenspartnerschaftsurkunde - Bei Geschiedenen:
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk - Bei Verwitweten:
Sterbeurkunde des Partners - Rentennummer/n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Häufig gestellte Fragen zur Bestattung
Was muss ich im Sterbefall tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Bestattungshaus Herrfurth unter der Nummer 033841 / 3 24 90 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus Herrfurth als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Brandenburg, sollte der Verstorbene binnen 24 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus Herrfurth Ihnen dabei behilflich.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Bestattungshaus Herrfurth Team unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.
Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Brandenburg kann die Bestattung frühestens 2 und spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 10 Tagen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.
Was ist Thanatopraxie?
Mit Techniken der Thanatopraxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsamierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konservieren, wenn er über einen längeren Zeitraum aufgebahrt werden soll oder sich die Beerdigung zum Beispiel aufgrund einer Überführung ins Ausland verzögert. Durch eine thanatopraktische Versorgung kann außerdem das natürliche Erscheinungsbild des Verstorbenen wiederhergestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krankheit oder schweren Verletzungen gezeichnet ist.